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Hilfe
Sie haben Fragen zu Surf2Go? Wir haben Antworten zu denen am häufigsten
gestellten Fragen in 4 Kategorien aufgelistet (siehe unten). Erfahrungsgemäß
werden mit dieser Liste der Großteil der aufkommenden Fragen beantwortet.
Wenn Sie keine Antwort auf eine Frage finden oder wenn Sie lieber direkten
Kontakt mit uns aufnehmen möchten, schicken Sie uns einfach eine Mail:
support_surf2go@avivogmbh.de.
Wir be-arbeiten Ihren EMail-Anfrage umgehend.
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Bei Fragen bei
Einwahlproblemen mit Surf2Go hier klicken
Bei Fragen zu den Surf2Go
Tarifen hier klicken
Bei Fragen zur
Abrechnung hier klicken
Bei allgemeinen Fragen zu
Surf2Go hier klicken
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FRAGEN BEI EINWAHLPROBLEMEN MIT Surf2Go
Ich kann mich nicht einwählen, was mache ich falsch?
Gehen Sie bitte die folgenden Schritte durch, wenn Sie bei der
erstmaligen Nutzung von Surf2Go Probleme haben. Wenn Sie Surf2Go
schon länger genutzt haben und nun plötzlich Probleme auftreten,
schauen Sie bitte bei der nächsten Frage.
Wenn Sie Surf2Go erstmalig nutzen:
1. Kunde bei der Deutschen Telekom AG
Die Einwahl mit Surf2Go funktioniert nur, wenn Sie Festnetzkunde bei
der Deutschen Telekom AG sind und regelmäßig Telefonrechnungen von
der Deutschen Telekom AG erhalten.
2. 0190er Nummern gesperrt
Wenn Sie den Zugang zu 0190er Rufnummern von der Deutschen Telekom
AG haben sperren lassen, müssen Sie sich sich den Zugang zu 0191er
Rufnummern von der Deutschen Telekom AG wieder freigeben lassen (ein
Anruf unter 0800 330 2000 genügt), ansonsten können Sie Surf2Go
nicht nutzen.
3. Modem oder ISDN-Karte installiert
Die Voraussetzung für die Einwahl bei Surf2Go ist ein richtig
eingerichtetes Modem oder ISDN-Karte. Das Gerät muss also
ordnungsgemäß angeschlossen sein und die richtigen Treiber müssen
installiert sein.
4. Modemkabel an falschem Anschluss
Es kommt sehr häufig vor, dass das Modemkabel am falschen Anschluss
steckt. Achten Sie bitte darauf, dass das Kabel am Anschluss "LINE"
des Modems steckt. Wenn das Kabel stattdessen am Anschluss "TELEFON"
(oder "Fon" oder ähnlich) steckt, stecken Sie das Kabel bitte um.
5. Proxy-Server deinstallieren
Bei älteren Windowsbetriebssystem kann es vorkommen, dass aufgrund
zuvor installierter Internetzugänge noch ein Proxy-Server definiert
ist. Schalten Sie diese in den DFÜ-Netzwerkeinträgen aus. Gehen Sie
hierzu wie folgt vor:
Klicken Sie auf das Symbolbild "Arbeitsplatz". Klicken Sie dann auf
"Systemsteuerung" und danach auf "Internetoptionen". Wählen Sie dort
die Registerkarte "Verbindungen" und heben Sie den Eintrag "Surf2Go"
durch Doppelklicken hervor. In der nun erscheinenden Dialogbox
"Einstellungen" deaktivieren Sie die Option "Proxy-Server" und
"Automatisches Konfigurationsskript verwenden", indem Sie die
Häkchen vor diesen Option entfernen.
6. Einwahlrufnummer prüfen
Rufen Sie mit Ihrem "normalen" Telefon eine Surf2Go Einwahlnummer
an. Hören Sie fax-ähnliche Piep-Geräusche, dann ist alles okay.
Hören Sie statt dessen eine Ansage (Frauenstimme), dann ist die
Einwahl gestört. In diesem Falle benachrichtigen Sie uns bitte,
indem Sie hier klicken.
Wenn Sie Surf2Go schon länger nutzen und plötzlich
Einwahlprobleme auftreten:
1. Einwahlrufnummer prüfen
Rufen Sie mit Ihrem "normalen" Telefon die von Ihnen genutzte
Surf2Go Einwahlnummer an. Hören Sie fax-ähnliche Piep-Geräusche,
dann ist alles okay. Hören Sie statt dessen eine Ansage
(Frauenstimme), dann ist die Einwahl gestört. In diesem Falle
benachrichtigen Sie uns bitte, indem Sie hier klicken.
2. Telefonanbieter gewechselt ?
Wenn Sie Ihren Telefonanschluß bei der Deutschen Telekom AG
gekündigt haben und nun ausschließlich über einen anderen Anbieter
(z.B. einen CityCarrier wie "Netcologne" oder "HanseNet")
telefonieren, können Sie sich leider nicht mehr bei Surf2Go
einwählen. Diese Einschränkung gilt jedoch nicht für sog.
Preselection-Verträge, d.h. auch mit einem Preselection-Vertrag ist
Surf2Go noch nutzbar.
3. Hard- oder Software geändert?
Wenn Sie Ihren PC hard- oder softwaremäßig geändert haben und
seitdem Surf2Go nicht mehr funktioniert, liegt die Vermutung nahe,
dass es an den Änderungen liegen könnte. Dieses Problem tritt vor
allem dann häufiger auf, wenn Sie ein Modem durch eine ISDN-Karte
ausgetauscht haben oder umgekehrt. In diesem Falle prüfen Sie bitte
die ordnungsgemäße Installation der Hardware sowie vor allem deren
Treiber.
4. 0190er Nummern gesperrt
Wenn Sie den Zugang zu 0190er Rufnummern von der Deutschen Telekom
AG haben sperren lassen, müssen Sie sich sich den Zugang zu 0192er
Rufnummern von der DTAG wieder freigeben lassen. Ansonsten können
Sie Surf2Go nicht nutzen.
Keine dieser Lösungsansätze konnte mir helfen. Ich kann mich immer
noch nicht bei Surf2Go einwählen. Ich brauche weitere Hilfe -
hier
klicken.
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FRAGEN ZU DEN Surf2Go TARIFEN
Was muss ich für einen Surf2Go Zugang bezahlen?
Die Surf2Go Tarife finden Sie hier.
Gibt es einen Mindestumsatz und/oder eine Grundgebühr bei
Surf2Go?
Nein, außer den Verbindungsgebühren fallen keine weiteren Gebühren
an.
Muss ich mich bei Surf2Go registrieren lassen um online zu gehen?
Nein, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Sie können nach der
Einrichtung eines Surf2Go Zugangs auf Ihrem PC sofort lossurfen. Wie
Sie ganz einfach bei sich auf Ihrem PC einen Surf2Go Zugang ins
Internet einrichten, den Sie dann immer wieder nutzen können sobald
Sie ins Internet wollen, erfahren Sie hier.
Gibt es eine Mindestvertragslaufzeit bei Surf2Go?
Nein, es gibt keine Mindestvertragslaufzeit beim Surf2Go
Internetzugang. Es fallen nur Gebühren für die tatsächliche
Nutzungszeit an. Sie können jederzeit mit der Nutzung des Surf2Go
Zugangs aufhören, so dass keine weiteren Gebühren anfallen.
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FRAGEN ZUR ABRECHUNG
Ich habe die unten folgenden Anmerkungen gelesen, habe aber
leider immer noch eine Frage zur Surf2Go Abrechnung.
Wenn die unten folgenden Hinweise zur Surf2Go Abrechnung Ihre
Abrechnungsfragen nicht beantworten konnten, können Sie sich auch
gerne weitere Beratung einholen. Bei Anfragen zu Ihrer Rechnung
wählen Sie bitte die Service-Rufnummer, die auf Ihrer
Telefonrechnung im Zusammenhang mit unseren Gebühren aufgeführt ist.
Wie werden mir die Surf2Go Gebühren in Rechnung gestellt?
Die Surf2Go Gebühren werden Ihnen bequem über die Telefonrechnung
Ihres Festnetzanschlussanbieters gesondert ausgewiesen in Rechnung
gestellt. Wir arbeiten dazu mit dem Inkassopartner "Telefonica"
bzw. "Verizon"
zusammen, der für uns die Gebühren abrechnet. Die Gebühren werden
summiert für den Zeitraumes eines Monats ausgewiesen, wobei der
Startzeitpunkt nicht unbedingt der erste Tag eines Monats sein muss.
Bekomme ich einen Einzelverbindungsnachweis (EVN) für die
angefallenen Surf2Go Gebühren auf meiner Telefonrechnung?
Ein Einzelverbindungsnachweis ist eine detaillierte Darstellung der
jeweils angefallenen Minuten und Gebühren pro Einwahlnummer und Tag
aller angefallenen Verbindungen im jeweiligen Abrechnungszeitraum
auf der Telefonrechnung Ihres Festnetzanschlussanbieters.
Seit Mitte November 2001 ist die Deutsche Telekom AG nicht mehr
verpflichtet einen EVN für Internetverbindungsgebühren zu erstellen.
Wenn Sie die einzelnen Verbindungen Ihrer Rechnung kontrollieren
möchten, können Sie einen Einzelverbindungsnachweis
hier anfordern:Einwahlen über
01919er Rufnummern:
hier
klicken
Einwahlen über 01916er Rufnummern:
hier klicken
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ALLGEMEINE FRAGEN ZU Surf2Go
Was ist Surf2Go?
Surf2Go ist ein Internetzugang des Internet-Providers avivo Internet
GmbH. Mit Hilfe von Surf2Go gelangen Sie über Ihren Telefonanschluß
und Ihrem mit einem Modem oder ISDN-Karte ausgestattetem Computer
ins Internet. Die Besonderheit des Surf2Go Internetzugangs liegt
darin, dass Sie lediglich für die Minuten bezahlen, die Sie auch
tatsächlich im Internet surfen. Wie Sie ganz einfach bei sich auf
Ihrem PC oder Mac einen Surf2Go Zugang ins Internet einrichten, den
Sie dann immer wieder nutzen können, sobald Sie ins Internet wollen,
erfahren Sie im Menüpunkt INSTALLATION auf dieser Website.
Kann ich mit Surf2Go Kanalbündelung verwenden?
Ja, Kanalbündelung ist in den meisten Surf2Go-Tarifen möglich.
Bitte beachten Sie, dass sich die Gebühren bei der Nutzung der
Kanalbündelung verdoppeln. Wenn Sie nicht wissen, wie die
Kanalbündelung eingerichtet wird, klicken Sie bitte
hier.
Kann ich mit Surf2Go auch die Software-Datenkompression nutzen?
Ja, die Datenkompression wird von Surf2Go unterstützt. Aktivieren
Sie hierzu die Option "Softwarekomprimierung" im DFÜ-Netzwerk unter
Eigenschaften/Netzwerk.
Was muss ich tun, wenn ich mich bei Surf2Go wieder abmelden
möchte?Nichts, denn sobald sie aufhören, sich über Surf2Go in
das Internet einzuwählen, sind sie automatisch abgemeldet. Jede erneute Einwahl über Surf2Go
lässt ein neues Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns zu Stande
kommen, welches automatisch bei Beendigung der Internetverbindung
wieder endet.
Kann ich auch mit einem Preselection Telefonanschluss mit Surf2Go
surfen?
Auch hier ist die Einwahl zu den gleichen Bedingungen ins Internet
via Surf2Go selbstverständlich möglich.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Probleme mit meiner Surf2Go
-Einwahl ins Internet habe?
Hier zu sollten Sie zunächst einen Blick auf die Online-Hilfe
werfen. Insbesondere werden dort Hilfestellungen zur Einrichtung von
Surf2Go unter verschiedenen Betriebssystemen gegeben. Finden Sie
keine Antwort auf Ihre Fragen, so können Sie per
EMail mit uns in
Kontakt treten.
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