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Sie haben Fragen zu Surf2Go? Wir haben Antworten zu denen am häufigsten gestellten Fragen in 4 Kategorien aufgelistet (siehe unten). Erfahrungsgemäß werden mit dieser Liste der Großteil der aufkommenden Fragen beantwortet.

Wenn Sie keine Antwort auf eine Frage finden oder wenn Sie lieber direkten Kontakt mit uns aufnehmen möchten, schicken Sie uns einfach eine Mail: support_surf2go@avivogmbh.de.  Wir be-arbeiten Ihren EMail-Anfrage umgehend.



 




Bei Fragen bei Einwahlproblemen mit Surf2Go hier klicken

Bei Fragen zu den Surf2Go Tarifen hier klicken

Bei Fragen zur Abrechnung hier klicken

Bei allgemeinen Fragen zu Surf2Go hier klicken



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FRAGEN BEI EINWAHLPROBLEMEN MIT Surf2Go

Ich kann mich nicht einwählen, was mache ich falsch?
Gehen Sie bitte die folgenden Schritte durch, wenn Sie bei der erstmaligen Nutzung von Surf2Go Probleme haben. Wenn Sie Surf2Go schon länger genutzt haben und nun plötzlich Probleme auftreten, schauen Sie bitte bei der nächsten Frage.


Wenn Sie Surf2Go erstmalig nutzen:

1. Kunde bei der Deutschen Telekom AG
Die Einwahl mit Surf2Go funktioniert nur, wenn Sie Festnetzkunde bei der Deutschen Telekom AG sind und regelmäßig Telefonrechnungen von der Deutschen Telekom AG erhalten.

2. 0190er Nummern gesperrt
Wenn Sie den Zugang zu 0190er Rufnummern von der Deutschen Telekom AG haben sperren lassen, müssen Sie sich sich den Zugang zu 0191er Rufnummern von der Deutschen Telekom AG wieder freigeben lassen (ein Anruf unter 0800 330 2000 genügt), ansonsten können Sie Surf2Go nicht nutzen.

3. Modem oder ISDN-Karte installiert
Die Voraussetzung für die Einwahl bei Surf2Go ist ein richtig eingerichtetes Modem oder ISDN-Karte. Das Gerät muss also ordnungsgemäß angeschlossen sein und die richtigen Treiber müssen installiert sein.

4. Modemkabel an falschem Anschluss
Es kommt sehr häufig vor, dass das Modemkabel am falschen Anschluss steckt. Achten Sie bitte darauf, dass das Kabel am Anschluss "LINE" des Modems steckt. Wenn das Kabel stattdessen am Anschluss "TELEFON" (oder "Fon" oder ähnlich) steckt, stecken Sie das Kabel bitte um.

5. Proxy-Server deinstallieren
Bei älteren Windowsbetriebssystem kann es vorkommen, dass aufgrund zuvor installierter Internetzugänge noch ein Proxy-Server definiert ist. Schalten Sie diese in den DFÜ-Netzwerkeinträgen aus. Gehen Sie hierzu wie folgt vor:
Klicken Sie auf das Symbolbild "Arbeitsplatz". Klicken Sie dann auf "Systemsteuerung" und danach auf "Internetoptionen". Wählen Sie dort die Registerkarte "Verbindungen" und heben Sie den Eintrag "Surf2Go" durch Doppelklicken hervor. In der nun erscheinenden Dialogbox "Einstellungen" deaktivieren Sie die Option "Proxy-Server" und "Automatisches Konfigurationsskript verwenden", indem Sie die Häkchen vor diesen Option entfernen.

6. Einwahlrufnummer prüfen
Rufen Sie mit Ihrem "normalen" Telefon eine Surf2Go Einwahlnummer an. Hören Sie fax-ähnliche Piep-Geräusche, dann ist alles okay. Hören Sie statt dessen eine Ansage (Frauenstimme), dann ist die Einwahl gestört. In diesem Falle benachrichtigen Sie uns bitte, indem Sie hier klicken.


Wenn Sie Surf2Go schon länger nutzen und plötzlich Einwahlprobleme auftreten:

1. Einwahlrufnummer prüfen
Rufen Sie mit Ihrem "normalen" Telefon die von Ihnen genutzte Surf2Go Einwahlnummer an. Hören Sie fax-ähnliche Piep-Geräusche, dann ist alles okay. Hören Sie statt dessen eine Ansage (Frauenstimme), dann ist die Einwahl gestört. In diesem Falle benachrichtigen Sie uns bitte, indem Sie hier klicken.

2. Telefonanbieter gewechselt ?
Wenn Sie Ihren Telefonanschluß bei der Deutschen Telekom AG gekündigt haben und nun ausschließlich über einen anderen Anbieter (z.B. einen CityCarrier wie "Netcologne" oder "HanseNet") telefonieren, können Sie sich leider nicht mehr bei Surf2Go einwählen. Diese Einschränkung gilt jedoch nicht für sog. Preselection-Verträge, d.h. auch mit einem Preselection-Vertrag ist Surf2Go noch nutzbar.

3. Hard- oder Software geändert?
Wenn Sie Ihren PC hard- oder softwaremäßig geändert haben und seitdem Surf2Go nicht mehr funktioniert, liegt die Vermutung nahe, dass es an den Änderungen liegen könnte. Dieses Problem tritt vor allem dann häufiger auf, wenn Sie ein Modem durch eine ISDN-Karte ausgetauscht haben oder umgekehrt. In diesem Falle prüfen Sie bitte die ordnungsgemäße Installation der Hardware sowie vor allem deren Treiber.

4. 0190er Nummern gesperrt
Wenn Sie den Zugang zu 0190er Rufnummern von der Deutschen Telekom AG haben sperren lassen, müssen Sie sich sich den Zugang zu 0192er Rufnummern von der DTAG wieder freigeben lassen. Ansonsten können Sie Surf2Go nicht nutzen.

Keine dieser Lösungsansätze konnte mir helfen. Ich kann mich immer noch nicht bei Surf2Go einwählen. Ich brauche weitere Hilfe - hier klicken.


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FRAGEN ZU DEN Surf2Go TARIFEN

Was muss ich für einen Surf2Go Zugang bezahlen?
Die Surf2Go Tarife finden Sie hier.

Gibt es einen Mindestumsatz und/oder eine Grundgebühr bei Surf2Go?
Nein, außer den Verbindungsgebühren fallen keine weiteren Gebühren an.

Muss ich mich bei Surf2Go registrieren lassen um online zu gehen?
Nein, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Sie können nach der Einrichtung eines Surf2Go Zugangs auf Ihrem PC sofort lossurfen. Wie Sie ganz einfach bei sich auf Ihrem PC einen Surf2Go Zugang ins Internet einrichten, den Sie dann immer wieder nutzen können sobald Sie ins Internet wollen, erfahren Sie hier.

Gibt es eine Mindestvertragslaufzeit bei Surf2Go?
Nein, es gibt keine Mindestvertragslaufzeit beim Surf2Go Internetzugang. Es fallen nur Gebühren für die tatsächliche Nutzungszeit an. Sie können jederzeit mit der Nutzung des Surf2Go Zugangs aufhören, so dass keine weiteren Gebühren anfallen.

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FRAGEN ZUR ABRECHUNG

Ich habe die unten folgenden Anmerkungen gelesen, habe aber leider immer noch eine Frage zur Surf2Go Abrechnung.
Wenn die unten folgenden Hinweise zur Surf2Go Abrechnung Ihre Abrechnungsfragen nicht beantworten konnten, können Sie sich auch gerne weitere Beratung einholen. Bei Anfragen zu Ihrer Rechnung wählen Sie bitte die Service-Rufnummer, die auf Ihrer Telefonrechnung im Zusammenhang mit unseren Gebühren aufgeführt ist.

Wie werden mir die Surf2Go Gebühren in Rechnung gestellt?
Die Surf2Go Gebühren werden Ihnen bequem über die Telefonrechnung Ihres Festnetzanschlussanbieters gesondert ausgewiesen in Rechnung gestellt. Wir arbeiten dazu mit dem Inkassopartner "Telefonica" bzw. "Verizon" zusammen, der für uns die Gebühren abrechnet. Die Gebühren werden summiert für den Zeitraumes eines Monats ausgewiesen, wobei der Startzeitpunkt nicht unbedingt der erste Tag eines Monats sein muss.

Bekomme ich einen Einzelverbindungsnachweis (EVN) für die angefallenen Surf2Go Gebühren auf meiner Telefonrechnung?
Ein Einzelverbindungsnachweis ist eine detaillierte Darstellung der jeweils angefallenen Minuten und Gebühren pro Einwahlnummer und Tag aller angefallenen Verbindungen im jeweiligen Abrechnungszeitraum auf der Telefonrechnung Ihres Festnetzanschlussanbieters. Seit Mitte November 2001 ist die Deutsche Telekom AG nicht mehr verpflichtet einen EVN für Internetverbindungsgebühren zu erstellen. Wenn Sie die einzelnen Verbindungen Ihrer Rechnung kontrollieren möchten, können Sie   einen Einzelverbindungsnachweis hier anfordern:

Einwahlen über 01919er Rufnummern: hier klicken
 
Einwahlen über 01916er Rufnummern: hier klicken


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ALLGEMEINE FRAGEN ZU Surf2Go

Was ist Surf2Go?
Surf2Go ist ein Internetzugang des Internet-Providers avivo Internet GmbH. Mit Hilfe von Surf2Go gelangen Sie über Ihren Telefonanschluß und Ihrem mit einem Modem oder ISDN-Karte ausgestattetem Computer ins Internet. Die Besonderheit des Surf2Go Internetzugangs liegt darin, dass Sie lediglich für die Minuten bezahlen, die Sie auch tatsächlich im Internet surfen. Wie Sie ganz einfach bei sich auf Ihrem PC oder Mac einen Surf2Go Zugang ins Internet einrichten, den Sie dann immer wieder nutzen können, sobald Sie ins Internet wollen, erfahren Sie im Menüpunkt INSTALLATION auf dieser Website.

Kann ich mit Surf2Go Kanalbündelung verwenden?
Ja, Kanalbündelung ist in den meisten Surf2Go-Tarifen möglich.
Bitte beachten Sie, dass sich die Gebühren bei der Nutzung der Kanalbündelung verdoppeln. Wenn Sie nicht wissen, wie die Kanalbündelung eingerichtet wird, klicken Sie bitte hier.

Kann ich mit Surf2Go auch die Software-Datenkompression nutzen?
Ja, die Datenkompression wird von Surf2Go unterstützt. Aktivieren Sie hierzu die Option "Softwarekomprimierung" im DFÜ-Netzwerk unter Eigenschaften/Netzwerk.

Was muss ich tun, wenn ich mich bei Surf2Go wieder abmelden möchte?Nichts, denn sobald sie aufhören, sich über Surf2Go in das Internet einzuwählen, sind sie automatisch abgemeldet. Jede erneute Einwahl über Surf2Go lässt ein neues Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns zu Stande kommen, welches automatisch bei Beendigung der Internetverbindung wieder endet.

Kann ich auch mit einem Preselection Telefonanschluss mit Surf2Go surfen?
Auch hier ist die Einwahl zu den gleichen Bedingungen ins Internet via Surf2Go selbstverständlich möglich.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Probleme mit meiner Surf2Go -Einwahl ins Internet habe?
Hier zu sollten Sie zunächst einen Blick auf die Online-Hilfe werfen. Insbesondere werden dort Hilfestellungen zur Einrichtung von Surf2Go unter verschiedenen Betriebssystemen gegeben. Finden Sie keine Antwort auf Ihre Fragen, so können Sie per EMail mit uns in Kontakt treten.


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